SorgeGut

Entlastungsbetrag-Rechner

131 € im Monat, ab Pflegegrad 1. Was ist noch übrig — und was verfällt wann?

Noch abrufbar
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Der Punkt, der alle umtreibt: Was verfällt wann?

Der Entlastungsbetrag ist ein Monatsbetrag, der sich ansammelt. Wer ihn im Januar nicht nutzt, hat im Februar 262 € zur Verfügung.

Nicht Verbrauchtes wird ins Folgehalbjahr übertragen. Was bis zum 30. Juni des Folgejahres nicht abgerufen ist, verfällt endgültig.

Praktisch heißt das: Der Anspruch aus dem Jahr 2025 muss bis zum 30. Juni 2026 abgerufen sein. Wer im Frühjahr merkt, dass viel offen ist, hat noch Zeit — aber nicht unbegrenzt.

Wofür er verwendet werden darf

Bei Pflegegrad 2 bis 5 nicht für Leistungen der Selbstversorgung durch einen ambulanten Dienst. Bei Pflegegrad 1 ist auch das möglich.

Nachzulesen: § 45b SGB XI.

Belege sammeln sich schneller als gedacht

Die Abrechnung scheitert selten am Anspruch und meistens an den Quittungen. In SorgeGut ordnet ihr jede Ausgabe dem Budget zu und seht den Rest, ohne zu rechnen.

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Stand: 26. August 2026. Alle Beträge stammen aus derselben Quelle wie die SorgeGut-App. Dies ist keine Rechts- oder Sozialrechtsberatung; verbindlich ist der Bescheid deiner Pflegekasse.