Was steht euch zu? Jede Zahl mit dem Paragrafen daneben, damit ihr sie nachprüfen könnt.
| Leistung | Betrag | Ab Pflegegrad | Grundlage |
|---|---|---|---|
| Entlastungsbetrag Alltagshilfen, Betreuung, Tagespflege |
131 € / Monat | 1 | § 45b |
| Pflegehilfsmittel zum Verbrauch Handschuhe, Betteinlagen, Desinfektion |
42 € / Monat | 1 | § 40 Abs. 2 |
| Gemeinsamer Jahresbetrag Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zusammen, 8 Wochen im Jahr |
3.539 € / Jahr | 2 | § 42a |
| Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen Badumbau, Treppenlift, Türverbreiterung |
bis 4.180 € je Maßnahme | 1 | § 40 Abs. 4 |
| Pflegeberatung kostenlos, auf Wunsch zu Hause |
kostenfrei | 1 | § 7a |
| Pflegekurse für Angehörige | kostenfrei | — | § 45 |
Zum 1. Juli 2025 wurden Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zum gemeinsamen Jahresbetrag nach § 42a zusammengelegt. Die früher getrennten Beträge — 1.612 € und 1.774 € — gibt es nicht mehr. Ratgeberseiten, die sie noch nennen, sind nicht auf Stand.
Zu wissen, was zusteht, ist der erste Schritt. Der zweite ist, über ein Jahr hinweg den Überblick zu behalten, welcher Beleg auf welches Budget ging.
SorgeGut ansehenStand: 26. August 2026. Alle Beträge stammen aus derselben Quelle wie die SorgeGut-App. Dies ist keine Rechts- oder Sozialrechtsberatung; verbindlich ist der Bescheid deiner Pflegekasse.